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Risse in Holzbalken

An vielen Stellen in einem Haus wird Holz verbaut. Oftmals zeigen Holzbalken am Dachstuhl oder z.B. im Bereich der Dachsparrenköpfe schon nach kürzester Zeit Risse, die bei den Bauherren zur Beunruhigung führen.

Holz ist ein lebender Baustoff. Holz bewegt sich und schwindet beim Trocknen, d.h. Holz zieht sich zusammen, wenn das Material trockener wird.

Es ist daher in den allermeisten Fällen normal und unbedenklich, wenn sich Risse im Holz zeigen. Risse in Holzbalken stellen daher nur in relativ seltenen Fällen einen Mangel dar. Das ist die einhellige Meinung aller Sachverständigen, die ich zu diesem Thema im Laufe meiner anwaltlichen Tätigkeit gehört habe.

Die Kunst ist es, unbedenkliche Holzrisse von denjenigen zu unterscheiden, die ausnahmsweise doch einen Mangel darstellen, weil der Riss so groß ist, dass die statische Tragfähigkeit des Balkens nicht mehr gegeben ist.

Dies kann letztlich nur ein Sachverständiger.

Damit Sie aber einen Anhaltspunkt dafür finden, ob es ratsam wäre, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, können Sie den Balken, die Risstiefe und die Risslänge messen und die nachstehende Faustformel anwenden:

Faustformeln für einen ersten laienhaften Ansatz zur Überprüfung:

verwendete Abkürzungen:
 h = Höhe des Kantholzes
 b = Breite des Kantholzes
 l = Länge des Kantholzes
 rt = Rißtiefe
 rl = Rißlänge
 H = Seitenflächen des Kantholzes
 B = Oberfläche bzw. Unterseite des Kantholzes


a) Die Rißtiefe ist statisch unbedenklich, wenn sie nicht tiefer als 1/4 der Holztiefe ist.

Risstiefe bei Rissbildung auf der Fläche H:

rt kleiner oder gleich b/4

Bei Rißbildung auf der Fläche B:

rt kleiner oder gleich h/4


b) Die Rißlänge ist statisch unbedenklich, wenn sie nicht länger als 1/3 der Gesamtbalkenlänge ist.

rl kleiner oder gleich l/3



Hinweis:
Der Verfasser dieser Homepage ist zwar Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, hat aber als solcher nur eine juristische und keine technische Ausbildung. Die vorliegenden Ausführungen sind ohne Gewähr und sollen Ihnen lediglich Denkanstöße bieten. Falls Sie sicher gehen wollen, ob in Ihrem Haus tatsächlich objektiv Mängel vorliegen, sollten Sie die Mängel von einem Bautechniker oder Sachverständigen in Augenschein nehmen lassen. Die Inhalte und Texte auf dieser Homepage dienen nur der allgemeinen Information. Jeder Rechtsfall ist anders gelagert. Der Inhalt dieser Homepage kann keinen rechtlichen Rat im Einzelfall ersetzen. Alle Angaben und Tipps erfolgen ohne Gewähr.
 
 
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