Rohbau: Mörtelschlag auf Hohllochziegeln
Wenn Ihre Außenwände mit so genannten Hohllochsteinen (z.B. Poroton-Ziegeln)
erstellt wurden, muss die so genannte Mauerwerkskrone, d.h. der obere Abschluss
des Mauerwerks, abgedichtet werden. Eine solche Abdichtung wird meist durch
einen so genannten Mörtelschlag vorgenommen, d.h. die Löcher des Hohllochziegels
werden verschlossen, indem ein sehr zähflüssiger Mörtel aufgebracht wird.
Dies entspricht den anerkannten Regeln der Technik.
Die Hohllochsteine sind so übereinander gemauert, dass die einzelnen Löcher der
Steine vertikal miteinander verbunden sind. Durch das Beheizen des Hauses
erwärmen sich auch die Außenwände. Warme Luft steigt auf. Dies führt dazu, dass
sich in den Kammern der Hohllochziegel der Außenwände Warme Luft befindet, die
das Bestreben hat, nach oben aufzusteigen. Wenn die Hohllochziegel am oberen
Ende der Wand (an der Mauerwerkskrone oder auch unter den Fensterbrettern) nicht
mit einem Mörtelschlag oder auf sonstige geeignete Weise luftdicht abgedichtet
sind, entweicht an dieser oberen Stelle die erwärmte Luft nach draußen und die
Außenwand kühlt aus. Hierdurch würde Heizenergie verschwendet.
Achten Sie daher schon unmittelbar bei der Erstellung des Rohbaus darauf, dass
die Mauerwerkskronen entsprechend abgedichtet werden. Weisen Sie Ihren
Bauunternehmer notfalls rechtzeitig während der Bauausführung darauf hin. Leider
hat sich diese anerkannte Regel der Technik noch nicht bei jedem Bauunternehmen
herumgesprochen.
Falls Ihr Bauunternehmer das Gebäude gleichwohl ohne eine solche obere
Abdichtung erstellt, machen Sie zu Beweiszwecken rechtzeitig Fotos.
Die Mauerwerkskronen befinden sich oben am Haus zumeist unter der Schnittkante
zum Dach. Bitte beachten Sie, dass über denjenigen Bereichen, unter denen sich
bereits Abdichtungen durch andere Bauwerke (z.B. durch einen kurz darunter
befindlichen Fenstersturz) vorhanden sind, ein solcher Mörtelschlag nicht
unbedingt erforderlich ist.
Eine Abdichtung der Hohllochsteine ist z.B. aber auch unter Außenfensterbänken
notwendig, zumindest, wenn es sich um dünnwandige Fensterbänke aus Stahlblech
oder Kunststoff handelt.
Dickwandige Stein- oder Marmoraußenfesterbänke reichen als Abdichtung aus, wenn
sie ordnungsgemäß mit dem Mauerwerk verklebt und verbunden wurden und ersetzen
den Mörtelschlag.
Rohbau: Sind die Rohbaumaße richtig?
Vergleichen Sie, sobald der Rohbau fertig gestellt ist, die Maße am Bau mit den
in den Bauplänen Ihrer Baugenehmigung angegebenen Maßen.
Vergleichen Sie auch, ob das Außenmaß Ihres Hauses richtig ist und überprüfen
Sie die Maße der Fenster- und Türöffnungen.
Auf Bauplänen (Grundrissen) stehen neben einem Fenster oder einer Tür oft durch
einen Bruchstrich von einander getrennte Zahlen, z.B.:
Erläuterung:
0,87
0,87 m Breite
2,01
2,01 m Höhe
Es handelt sich um die Angabe der Höhe und Breite des Rohbaumaßes (ohne Türzarge
oder Fensterrahmen) der betreffenden Gebäudeöffnung.
Oben über dem Strich steht immer die Breite und unter dme Strich die Höhe der
Öffnung (jeweils Rohbaumaß). Im obigen Beispiel handelt es sich also um eine
Türöffnung von 0,87 m Breite und 2,01 m Höhe.
Dachstuhl: Kehlbalken dürfen nicht aufliegen
Kehlbalken dürfen nicht auf nichttragenden Wänden aufliegen.
Kehlbalken sind die dicken "Deckenbalken", die beim einem Dachboden den
Fußbodenaufbau des Dachbodenraumes tragen. Sie verlaufen quer zur Firstpfette
von einem Dachsparren zum gegenüberliegenden Dachsparren.
Zwischen ihnen und dem Mauerwerk der nichttragenden Wand muss stets ein
Luftspalt sein. Sonst kann es in der darunter liegenden nichttragenden Wand zu
Rissen kommen.
Dachstuhl: Firstlasche muss bündig anliegen
Wenn Sie einen Dachstuhl haben, der als Satteldach oder Krüppelwalmdach
ausgebildet ist, werden Sie dort so genannte Firstlaschen finden.
Direkt unter der Firstpfette befinden sich waagerechte Balken, die von einem
Dachsparren zum anderen verlaufen. Diese heißen "Firstlaschen". Zwischen der
Oberkante der Firstlasche und der Unterkante der Firstpfette darf kein Luftspalt
sein. Die Firstlaschen müssen aus statischen Gründen bündig unter der
Firstpfette anliegen.
Tropfkanten an Außenfensterbänken
Außenfensterbänke dienen dazu, die Außenwand eines Gebäudes vor Regen und
Witterungseinflüssen zu schützen. Regenwasser soll abgeleitet werden.
Wegen der Adhäsionskraft des Wassers haben Regenwassertropfen die Eigenschaft,
unten an der Unterkante einer Fensterbank "um die Ecke herum" zu laufen und dann
wieder zur Hauswand zurückzufließen. Um dies zu verhindern, muss jede
Fensterbank eine Tropfkante oder eine unterhalb der Fensterbank eingefräste Nut
haben, an der die Regentropfen abtropfen können.
Dies entspricht den anerkannten Regeln der Technik. Wenn an der Unterkante Ihrer
Außenfensterbank eine Tropfkante oder eine Nut fehlt, stellt dies einen Mangel
dar.
Fliesen: Dreiflankenhaftung
Dieses Problem betrifft vor allem Badezimmer, bei denen nicht nur der Fußboden,
sondern auch die Wände gefliest sind.
Die Schnittkante zwischen dem gefliesten Fußboden und der gefliesten Wand ist
als Dehnfuge mit Silikon zu verschließen. Hierbei wird vom Fliesenleger manchmal
unsauber gearbeitet,l was zu einer sogen. Dreiflankenhaftung führt.
Eine Dreiflankenhaftung bei Dehnfugen muss vermieden werden, da es sonst zu
Rissen in den Fliesen kommen kann. Die Dehnfugen vor dem aufbringen von Silikon
mit Fugenhinterfüllmaterial (z.B. Schaumstoffschnüren oder Folienstreifen)
fachgerecht zu verfüllen.
Regel:
Der mit Silikon ausgefüllte vordere Teil der Fuge darf nicht tiefer sein, als
die Fuge breit ist (besser: 2/3-Regel).
Dass heißt, dass z.B. bei einer Fugenbreite von 3 mm die Fuge maximal 3 mm tief
mit Silikon ausgespritzt werden darf, um eine fast lastfreie Kraftaufnahme zu
gewährleisten. Das Silikon darf nur die beiden Kanten der zu verfugenden Fliesen
berühren und darf keinesfalls auch zugleich den Untergrund mit berühren (=
Dreiflankenhaftung).
Fliesen: Randdämmstreifen nicht abschneiden
Die meisten Einfamilienhäuser und auch viele andere Gebäude erhalten als
Fußbodenaufbau einen schwimmend verlegten Fußbodenestrich. Bevor der Estrich
eingebracht wird, werden in allen Zimmern an der Wand entlang so genannte
Randdämmstreifen angebracht. Es handelt sich hierbei um ca. 10 cm bis 15 cm
breite und 5 mm bis 8mm dicke Schaumstoffstreifen, zumeist in blauer oder weiße
Farbe, die auf einer Rolle geliefert werden.
Nachdem Einbringen des Estrichs schauen die oberen Kanten dieser
Randdämmstreifen zwischen den Innenwänden und dem Estrich hervor, sie stehen in
der Regel einige Zentimeter über.
Kontrollieren Sie zunächst, ob dies in allen Wandbereichen der Fall ist. Es darf
keine Stelle geben, an der der Randdämmstreifen fehlt. Der Estrich darf darf an
keiner Stelle unmittelbar an die Zimmerwand heranreichen.
Sollte Ihnen eine Stelle auffallen, an der der Estrich bis an die Zimmerwand
herangeflossen ist, machen Sie Ihrem Bauunternehmer darauf aufmerksam und lassen
Sie diesen Mangel beseitigen.
Oftmals werden diese Randdämmstreifen von Mitarbeitern des Bauunternehmens
bündig unmittelbar entlang der Oberkante des Estrichs abgeschnitten. Besonders
dann, wenn auf dem Estrich ein Fliesenbelag aufgebracht werden soll, ist dies
unzulässig.
Es entspricht den anerkannten Regeln der Technik, dass der Fliesenbelag nicht
unmittelbar mit der Zimmerwand in Verbindung steht. Es muss also zuerst der
Fußboden-Fliesenbelag aufgebracht werden und dieser sollte bis an den stehen
gelassenen Randdämmstreifen heranreichen. Erst dann ist jener Randdämmstreifen
bündig entlang der Oberkante des Fußbodenfliesenbelags abzuschneiden.
Danach kann oberhalb des abgeschnittenen Randdämmstreifens der Fliesenleger die
Fliesensockel verlegen.
Wenn dies nicht beachtet wird, kann es zu Rissen im Fliesenbelag kommen.
Darüber hinaus erzeugt ein unmittelbar bis an die Wand heranreichender
Fliesenbelag unerwünschte Schallübertragungen. Der Trittschall des Fußbodens
wird über die Wände des Gebäudes in benachbarte Räume übertragen. Dies ist
besonders bei Reihenhäusern und bei Eigentumswohnungen zu beachten, da es für
solche Objekte besondere DIN-Normen für den Schallschutz gibt.
Aber auch bei allen anderen Bauvorhaben würde das vorzeitige Abschneiden der
Randdämmstreifen und das Heranführen des Fliesenbelages bis an die Zimmeerwand
den anerkannten Regeln der Technik widersprechen
|