Lexikon, zuletzt bearbeitet am: 18.05.2023 | Jetzt kommentieren| Jetzt bewerten
Mängelanzeigen können in verschiedenen Bereichen vorkommen und werden jeweils untersciedlich definiert:
Im Falle von gekauften Sachen ist eine Mängelanzeige eine Anzeige seitens eines Käufers an den Verkäufer, dass die Kaufsache Mängel aufweist.
Im Falle von gemieteten Sachen ist eine Mängelanzeige als eine Anzeige seitens eines Mieters anzusehen, welche an den Vermieter gerichtet ist und sich entweder darauf bezieht, dass die vermietete Sache Mängel aufweist, oder dass eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich ist.
Beim Reisevertrag ist die Mängelanzeige die Anzeige seitens eines Reisenden gegenüber dem Reiseveranstalter anzusehen, welche sich auf Mängel im Rahmen des Reisevertrags bezieht.
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