Nachfolgend finden Sie 55638 Entscheidungen vom Bundesgerichtshof sowie die Adresse in Karlsruhe (Baden-Württemberg) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseBundesgerichtshof Anschrift Herrenstraße 45 a Telefon 0721 159-0 Fax 0721 159-2512 poststelle@bgh.bund.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Der Bundesgerichtshof hat seinen Sitz seit der Gründung im Jahre 1950 in Karlsruhe, auf dem Gelände des Erbgroßherzoglichen Palais. Der Strafsenat des BGH findet sich in Leipzig, genauer in der Villa Sack. Der Bundesgerichtshof ist hauptsächlich ein sogenanntes Revisionsgericht. Dies ergibt sich aus dem Paragraphen 133 und 135 des Gerichtsverfassungsgesetzes. Weiter ist der BGH tätig in Strafsachen wegen Beschwerden gegen Beschlüsse, welche das jeweilige Oberlandesgericht erlassen hat, sowie in Zivilsachen bei Sprungrevisionen, Sprungrechtsbeschwerden und Rechtsbeschwerden sowie Beschwerden gegen Verfügungen der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes. Weitere Verfahren sind ihm zugewiesen durch diverse Sondervorschriften in anderen Gesetzen. Eingelegt werden kann eine Revision in Strafsachen zum BGH jeweils dann, wenn der Angeklagte, die Staatsanwaltschaft oder die Nebenklage dies möchten.
Organisation des Bundesgerichtshofes
Der Bundesgerichtshof ist in verschiedene Senate aufgeteilt, die sich stetig erhöht. Zurzeit gibt es zwölf zivile Senate, sie sind mit römischen Ziffern ausgewiesen. Die fünf Strafsenate sind mit arabischen Ziffern nummeriert und auf fünf Bezirke der Bundesrepublik verteilt. Vorübergehend gab es auch Hilfssensate. Des Weiteren finden sich im Bundesgerichtshof acht Spezialsenate. Dies sind der Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen, der Senat für Wirtschaftsprüfersachen sowie der Senat für Notarsachen und der Senat für Patentanwaltssachen sowie der Senat für Anwaltssachen. Schließlich gibt es noch den Senat für Landwirtschaftssachen und den Kartellsenat. Es gibt im Zivilrecht unter anderem die Senate für gewerblichen Rechtsschutz, für Gesellschaftsrecht oder auch das Staatshaftungsrecht. Weiter sind zu nennen das Sachenrecht, das Erbrecht, das Werksvertragsrecht, das Recht der unerlaubten Handlungen, das Insolvenzrecht und das Banken- und Kapitalmarktrecht. Weiter sind aufzuführen das Familienrecht und das Patentrecht sowie das Insolvenzrecht. Auch Kauf- und Mietrecht sind mit Zivilsenaten vertreten.
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